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05.11.2009


 

 

Erbschaft - Ein Neuhäuser hat der Stadt 70 000 Euro hinterlassen mit der Maßgabe, die Hälfte der Diakoniesozialstation zu überlassen. Der Rest geht in den Teilort

Neue Stühle für die Schule

VON THOMAS FÜSSEL

METZINGEN-NEUHAUSEN. Die Stadt Metzingen hat geerbt. Insgesamt rund 70 000 Euro. Vermacht von einem Neuhäuser. Geld, über das die Stadt aber nicht frei verfügen kann. Gut die Hälfte wurde bereits auf Wunsch des Verstorbenen der Diakoniesozialstation überlassen, der Rest muss für gemeinnützige Zwecke in Neuhausen eingesetzt werden. Für die Jugend und Altenarbeit, aber auch für Bürger in Not. Über die weitere Verwendung des Geldes hat am Dienstag der Ortschaftsrat in öffentlicher Sitzung diskutiert. Dem Gremium ging es dabei zunächst darum, möglichst genau herauszufinden, wie im Sinne des Erblassers das Geld eingesetzt werden soll.

Von der Erbschaft weiß der Ortschaftsrat schon länger. Damals war aber nur bekannt, dass das Geld für Jugendliche eingesetzt werden sollte. Zu der Zeit hatte sich das Gremium gerade die Uhlandschule angesehen, deren Mobiliar absolut marode ist, Neuanschaffungen aber mangels Geld im Etat der Stadt kaum möglich sind. Unter dem Eindruck kaputter Stühle und Tische hatte der Ortschaftsrat bereits nicht öffentlich beschlossen, das gesamte für Neuhausen bestimmte Erbe dafür einzusetzen.

Was genau steht im Testament?

Jetzt kommt es anders. Inzwischen ist das Gremium genauer informiert und kennt die Zusätze »Altenarbeit« und »Bürger in Not«. Der Ortschaftsrat ist deshalb der Vorlage der Stadt gefolgt, wonach »nur« noch 17 000 Euro der Schule zur Verfügung gestellt werden.
Mit dem Geld lassen sich immerhin fünf Klassenzimmer neu ausstatten, wie die Rektorin der Schule, Helga Wolz, in öffentlicher Sitzung am Dienstagabend versicherte. Vom Gremium kam noch das deutliche Signal, Nutznießer müssten am Ende eindeutig die Kinder sein. Ansonsten kann die Schule frei über das Geld verfügen.
»Damit wird ein Ziel des Erblassers, nämlich die Jugendarbeit zu unterstützen, erreicht«, heißt es dazu in der schriftlichen Beratungsunterlage der Stadt. Der Rest kommt auf ein Konto, um so im Laufe der Zeit auch die anderen im Testament genannten Maßgaben zu erfüllen.

Dabei macht es sich der Ortschaftsrat nicht leicht: Was heißt beispielsweise »Bürger in Not«? Der Hartz-IV-Empfänger dürfte damit kaum gemeint sein. Doch wo wird dann die Messlatte angelegt? Von der Stadt kam noch der Hinweis auf Hochwasser- und Brandkatastrophen. Doch um ganz sicher zu gehen, möchte der Ortschaftsrat zunächst den Wortlaut des Testaments nachlesen, um vielleicht so herauszufinden, wem genau der Erblasser mit seinem Geld helfen wollte. (GEA)