Schulfremdenprüfung (HS) in der Uhlandschule Neuhausen:
Wichtige Informationen

[Stand 19.02.2011; Steinestel]

Anmeldung nur über das Staatliche Schulamt Tübingen und nur bis 01. März jeden Jahres!

Für Anmeldeunterlagen und ausführliche Informationen sowie Kontaktperson beim Staatlichen Schulamt Tübingen hier klicken .

Im Kalenderjahr 2011 werden an der Uhlandschule voraussichtlich nur schulfremde Förderschüler der Seyboldschule Metzingen geprüft.

Terminplan:                                           

ð     Bis 01. März: Anmeldung zur Schulfremdenprüfung beim Staatlichen Schulamt Tübingen und dabei auch Abgabe des Themas für die Präsentationsprüfung
(Formblatt im Downloadbereich des Schulamts; vgl.  Anlage 2a im Heft des MKJS: Themenbeschreibung, Sinn und Zweck/ Ziel der Arbeit …)

ð     Anfang März Informationsveranstaltung für die unserer Schule zugewiesenen Schulfremdenprüflinge => Einladungsschreiben von 2010 hier

ð     Im Frühjahr:
Projektprüfung** für Förderschüler;  Präsentationstermin wird von Seyboldschule und Uhlandschule gemeinsam festgelegt

**    Diese Prüfung gilt nur für Schüler der Seyboldschule Metzingen und nicht für die Schulfremdenprüflinge anderer Schulen/ Schularten.

·         Termine der schriftlichen Prüfungen:

Siehe Terminplan der Uhlandschule

·         Nachtermine für schriftliche Prüfungen: (im Krankheitsfall)

Siehe Terminplan der Uhlandschule

·         Termine der mündlichen Prüfungen: 

Siehe Terminplan der Uhlandschule

 

Formulare:         [=> auch zu finden unter www.kultusportal-bw.de]

 

·         Bitte auf der Homepage des Staatlichen Schulamts Tübingen downloaden => hier klicken

Verhalten im Krankheitsfall:

·         Dringend erforderlich ist eine unverzügliche Kontaktaufnahme des Schülers mit der prüfenden Schule und mit der eigenen Schule spätestens am Tag des Prüfungsteils sowie ein glaubhafter Nachweis des triftigen Fehlgrundes (gilt für alle Prüfungsteile, also für schriftliche, mündliche Prüfung und auch für die Hausarbeitsabgabe).

·         Wer ohne wichtigen Grund an einem der Prüfungsteile nicht oder nur teilweise teilnimmt oder die Hausarbeit nicht bzw. nicht fristgerecht abgibt, hat die Abschlussprüfung nicht bestanden.
Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet bei der schriftlichen Prüfung der Leiter und bei der praktischen und mündlichen Prüfung der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Der wichtige Grund ist der Schule unverzüglich mitzuteilen.

·         Im Übrigen wird auf das vom Prüfling zu unterschreibende Blatt „Verfahren bei Säumnis, Täuschungshandlungen“ hingewiesen (vgl. Link auf Schulamtshomepage).

 

Hinweise/ Materialien zur Vorbereitung:

·         Hinweise auf die Inhalte der Präsentationsprüfung mit Hausarbeit und Präsentationsteil

·         Hinweise auf die Inhalte der mündlichen Deutschprüfung in der Uhlandschule

·         Hinweise auf die Inhalte der mündlichen Mathematikprüfung in der Uhlandschule

·         Hinweise auf die Inhalte der mündlichen und schriftlichen Prüfung in politischer und wirtschaftlicher Bildung in der Uhlandschule

·         Zur Vorbereitung für die Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch empfehlen wir Lernhilfen mit den Prüfungen der letzten Jahre
z.B. von den Verlagen PAUKER oder STARK oder anderen Anbietern

·         Ausführliche Informationsbroschüre als pdf-Datei (4750 KB)

·         Hinweise und Materialien zu den schriftlichen Fachprüfungen unter => http://lehrerfortbildung-bw.de/allgschulen/hs/fobi_materialien/schulfremdenpruefung/

·         Download der Materialien zur Schulfremdenprüfung als => Präsentation [PPT] [55KB]

·         Download der Multiplikation Schulfremdenprüfung als => selbsterklärende Präsentation [WMV Videodatei] [8MB]