Schulfremdenprüfung (HS) in der
Uhlandschule Neuhausen:
Wichtige Informationen
[Stand 19.02.2011; Steinestel]
Anmeldung nur über das Staatliche Schulamt Tübingen
und nur bis 01. März jeden Jahres!
Für Anmeldeunterlagen und ausführliche Informationen
sowie Kontaktperson beim Staatlichen Schulamt Tübingen hier
klicken .
Im
Kalenderjahr 2011 werden an der Uhlandschule voraussichtlich nur schulfremde
Förderschüler der Seyboldschule Metzingen geprüft.
Terminplan:
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Bis 01. März: Anmeldung zur Schulfremdenprüfung beim Staatlichen
Schulamt Tübingen und dabei auch Abgabe des Themas für die Präsentationsprüfung
(Formblatt im Downloadbereich des
Schulamts; vgl. Anlage 2a im Heft des
MKJS: Themenbeschreibung, Sinn und Zweck/ Ziel der Arbeit …)
ð
Anfang März Informationsveranstaltung für die unserer Schule zugewiesenen
Schulfremdenprüflinge => Einladungsschreiben
von 2010 hier
ð
Im Frühjahr:
Projektprüfung** für Förderschüler;
Präsentationstermin wird von Seyboldschule und
Uhlandschule gemeinsam festgelegt
** Diese
Prüfung gilt nur für Schüler der Seyboldschule
Metzingen und nicht für die Schulfremdenprüflinge anderer
Schulen/ Schularten.
·
Termine der
schriftlichen Prüfungen:
Siehe Terminplan der
Uhlandschule
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Nachtermine
für schriftliche Prüfungen: (im Krankheitsfall)
Siehe Terminplan der
Uhlandschule
·
Termine der
mündlichen Prüfungen:
Siehe Terminplan der
Uhlandschule
Formulare: [=> auch zu finden unter www.kultusportal-bw.de]
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Bitte auf der Homepage
des Staatlichen Schulamts Tübingen downloaden => hier
klicken
Verhalten
im Krankheitsfall:
·
Dringend erforderlich ist eine unverzügliche Kontaktaufnahme des Schülers mit der prüfenden Schule und mit der eigenen Schule spätestens
am Tag des Prüfungsteils sowie ein glaubhafter Nachweis des triftigen
Fehlgrundes (gilt für alle
Prüfungsteile, also für schriftliche, mündliche Prüfung und auch für die Hausarbeitsabgabe).
·
Wer ohne wichtigen Grund an einem der Prüfungsteile
nicht oder nur teilweise teilnimmt oder die Hausarbeit nicht bzw. nicht
fristgerecht abgibt, hat die Abschlussprüfung nicht bestanden.
Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet bei der schriftlichen
Prüfung der Leiter und bei der praktischen und mündlichen Prüfung der
Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Der wichtige Grund ist der Schule unverzüglich
mitzuteilen.
·
Im Übrigen wird auf das vom Prüfling zu
unterschreibende Blatt „Verfahren bei Säumnis, Täuschungshandlungen“ hingewiesen (vgl. Link
auf Schulamtshomepage).
Hinweise/
Materialien zur Vorbereitung:
·
Hinweise auf die Inhalte der Präsentationsprüfung
mit Hausarbeit und Präsentationsteil
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Hinweise auf die Inhalte der mündlichen Deutschprüfung
in der Uhlandschule
·
Hinweise auf die Inhalte der mündlichen Mathematikprüfung in
der Uhlandschule
·
Hinweise auf die Inhalte der mündlichen und schriftlichen Prüfung in politischer und
wirtschaftlicher Bildung in der Uhlandschule
·
Zur
Vorbereitung für die Prüfungen in Deutsch, Mathematik und
Englisch empfehlen wir Lernhilfen mit
den Prüfungen der letzten Jahre
z.B. von den Verlagen PAUKER oder STARK
oder anderen Anbietern
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Ausführliche
Informationsbroschüre als pdf-Datei (4750 KB)
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Hinweise
und Materialien zu den schriftlichen Fachprüfungen unter
=> http://lehrerfortbildung-bw.de/allgschulen/hs/fobi_materialien/schulfremdenpruefung/
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Download der Materialien zur Schulfremdenprüfung als => Präsentation
[PPT] [55KB]
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Download der Multiplikation
Schulfremdenprüfung als => selbsterklärende
Präsentation [WMV Videodatei] [8MB]